Zu Zeiten von Corona sind besondere Schutzmaßnahmen erfolderlich. Dies gilt insbesondere für die in Gruppen stattfindenden Veranstaltungen. In meinen Kursen von
maximal 6 Personen, die auf gut gelüfteten 30 Quadratmetern stattfinden können, sind die allgemeinen Maßnahmen mehr als eingehalten. Diese lauten gemäß Landesregierung Hessen Stand Juni 2020 wie
folgt (Auszug):
Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur erlaubt, wenn
- durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Steuerung der Besucherzahlen, der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Einzelpersonen oder Gruppen von höchstens
zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes eingehalten werden kann oder statt des Mindestabstandes Trennvorrichtungen aufgebaut sind. Der Abstand muss
in alle Richtungen gegeben sein. Der Veranstalter muss die räumlichen Gegebenheiten so ausgestalten, dass das Abstandhalten auch möglich ist; ein kurzes Unterschreiten des Mindestabstandes,
um beispielsweise sitzende Personen zu passieren, ist zulässig,
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geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts sowie Verlassen des Veranstaltungsorts (z. B. durch
Leitsysteme und Wegeführungen) und der Vermeidung von Warteschlangen (z. B. durch elektronisches Platz- und Bezahlmanagement) getroffen und umgesetzt werden,
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Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind,
- in geschlossenen Räumen mit Zuschauerplätzen eine personalisierte Sitzplatzvergabe erfolgt, wobei aneinanderliegende Sitzplätze von Personen eingenommen werden,
denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 gestattet ist (Einzelpersonen oder eine Gruppe bis zu 10 Personen oder Personen aus zwei Hausständen). Zwischen
diesen Einzelpersonen oder Gruppen ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die personalisierte Sitzplatzvergabe bedeutet nicht, dass zwingend ein
Reservierungssystem bestehen muss. Es ist auch ein spontanes Placement oder - bei bekanntem Teilnehmerkreis - ein geplantes Placement möglich. Nicht möglich ist allerdings, spontane 10er-Gruppen
zu bilden. Es empfiehlt sich bei der personalisierten Sitzplatzvergabe zu dokumentieren, wer wo sitzt. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen nicht mit der Einnahme von Sitzplätzen
verbunden sein, bei Veranstaltungen ohne Einnahme von Sitzplätzen muss aber in jedem Fall der Mindestabstand von 1,5 Metern einhaltbar sein.
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in der Regel jeder Person 3 Quadratmeter der begehbaren Fläche zur Verfügung steht. Von dieser Regel kann abgewichen werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, welches die
Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen sicherstellt.
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Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem
Veranstalter erfasst werden.
Hier die komplette Bekanntgabe des Landeshessen zum Thema Zusammenkünfte und Veranstaltungen.